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Dekret 43/2003 vom 2. Mai. Bestimmung der hygienischen und gesundheitlichen Richtlinien die das Anbringen von Tätowierungen, Piercings u.ä. Techniken regeln sowie die Regulierung von Gewerberäumen in denen diese vorgenommen werden.

Unterlagen

7_5927_9.pdf

Erstellungsdatum: 02 Mai 2003

Veröffentlichungsdatum: 10 Mai 2003

Datum des Inkrafttretens: 11 Mai 2003

Publikationsmedium: 65

Datum der letzten Änderung: 16. Oktober 2023